Rundschreiben der Zahntechniker-Innung des
Landes Schleswig-Holstein (RS 24/2003 vom 20.10.03):
Am Freitag vergangener Woche ist das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen
Krankenversicherung auch im Bundesrat verabschiedet worden, so dass die
Gesundheitsreform zum 01.01.2004 in Kraft treten kann.
Auch auf unser Handwerk werden aufgrund des Reformgesetzes umfangreiche
Änderungen zukommen.
Neben der ab 01.01.2005 vorgeschriebenen Absicherung des Zahnersatzes allein durch
den Versicherten und der Einführung des befundbezogenen Festzuschusssystems treten
bereits zum 01.01.2004 veränderte Zahlungsrichtlinien in Kraft.
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